Auch in Österreich gibt es für Elektrofahrzeuge eine Reihe von Sonderrechten – vor allem beim Parken und Laden. Um diese Vorteile rechtssicher umzusetzen, wurden eigene Verkehrszeichen und Zusatztafeln eingeführt. Meist geht es dabei um das Parken an Ladesäulen, aber auch um IG-L-Tempolimits, Busspuren oder Umweltzonen für den Schwerverkehr.
Bislang existieren nur wenige Verkehrszeichen, die sich explizit auf Elektroautos beziehen. Im Fokus stehen dabei Parkflächen an Ladesäulen – insbesondere die Frage, wer dort stehen darf und wann.
Das wichtigste Zusatzzeichen für E-Autos ist das "ausgenommen Elektrofahrzeuge"-Schild, das in Österreich so aussieht:

Am häufigsten sieht man folgende Kombinationen:

Gemeinden dürfen Elektroautos kostenloses Parken oder erweiterte Parkrechte einräumen. Das wird jedoch lokal unterschiedlich umgesetzt:
Achtung: Die Parkprivilegien gelten nur dort, wo sie klar beschildert sind. Im Zweifel lohnt sich ein Blick auf die Zusatztafel – oder ein kurzer Check auf der Website der Stadt.
Ein echter Standortvorteil für E-Autos in Österreich: Auf bestimmten Autobahnabschnitten gelten Tempolimits nach dem Immissionsschutzgesetz Luft (IG-L) – z. B. 100 km/h auf der A1 oder A12.

Aber: Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sind von diesen Tempolimits befreit. Voraussetzung: Das Fahrzeug muss ein grünes Kennzeichen haben.

Die Ausnahme wird durch Hinweisschilder am Fahrbahnrand angezeigt, etwa: „IG-L 100 – gilt nicht für Fahrzeuge mit grüner Kennzeichentafel.“

Österreich hat keine generellen Umweltzonen für PKW – aber sehr wohl für LKW:
Für PKW gibt es derzeit keine Pickerlpflicht oder Umweltzonen. Sollte sich das ändern, könnten E-Autos voraussichtlich automatisch befreit sein – wie es bei LKW schon heute der Fall ist.
Einige Gemeinden experimentieren mit Sonderrechten für E-Fahrzeuge:
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