ElectroFriend
App

Schweiz

Auch in der Schweiz profitieren Elektrofahrzeuge in bestimmten Situationen von Sonderregelungen – besonders beim Parken und Laden. Damit diese Rechte klar geregelt sind, gibt es eigene Verkehrsschilder, spezielle Markierungen und teilweise lokale Parkvergünstigungen. Anders als in Deutschland existieren jedoch (noch) keine flächendeckenden Umweltzonen oder einheitlichen Vorteile im Straßenverkehr.

Spezielle Verkehrszeichen für E-Fahrzeuge

Es gibt nur wenige Verkehrszeichen, die sich explizit auf Elektroautos beziehen. In der Praxis geht es fast immer um das Parken an Ladesäulen – und darum, wer dort parken darf und unter welchen Bedingungen.

Verkehrszeichen „Ladestation“

Das Verkehrszeichen „Ladestation“ (Signal 5.42) ist seit 2021 offiziell im Schweizer Signalisationskatalog enthalten. Es zeigt ein Auto mit Stecker auf grünem Hintergrund. Dieses Zeichen weist darauf hin, dass sich am Standort eine öffentliche Ladesäule befindet. Wichtig: Dieses Schild hat nur informativen Charakter – es regelt nicht automatisch, wer dort parken darf. Erst mit Zusatztafeln oder Bodenmarkierungen gelten konkrete Regeln.

Image

Zusatztafeln mit Zeit- und Fahrzeugbeschränkung

Oft steht unter dem bekannten blauen „P“-Schild (Parkieren gestattet) eine Zusatztafel wie „Nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“. Das bedeutet: Nur E-Autos dürfen dort stehen – und nur solange sie tatsächlich laden. Tipp: Wer fertig geladen hat oder gar nicht erst angesteckt ist, riskiert eine Ordnungsbusse – auch mit einem E-Auto.

Gelbe Bodenmarkierung mit Stecker-Symbol

Viele Ladeparkplätze sind zusätzlich mit einem gelben E-Symbol oder Stecker-Piktogramm auf grünem Grund markiert. Auch das signalisiert: Nur Elektrofahrzeuge dürfen hier stehen – und nur während des Ladevorgangs.

Image

Kostenfreies Parken und Sonderrechte

Es gibt keine landesweite Parkgebührenbefreiung für Elektroautos. Einige Städte und Gemeinden bieten aber lokale Anreize, z. B.:

Tipp: Es lohnt sich, bei der Gemeinde oder Stadt nach lokalen Vergünstigungen zu fragen. Die Regelungen variieren stark.

Umweltzonen und Plaketten

In der Schweiz gibt es keine nationalen Umweltzonen – mit einer Ausnahme:

Genf: Bei hoher Luftverschmutzung wird eine temporäre Umweltzone aktiviert. Nur Fahrzeuge mit einer Stick’AIR-Plakette dürfen dann in das Stadtgebiet fahren. Gut zu wissen: Elektroautos erhalten die beste Schadstoffklasse (Klasse 0) – sie dürfen bei Smog weiterhin einfahren, benötigen aber trotzdem die Plakette, sonst droht eine Busse.

Stick’AIR-Plakette Genf bestellen

Für alle anderen Schweizer Städte – von Zürich bis Lausanne – gilt: keine Plakette nötig, keine Umweltzonen, keine Fahrverbote für Verbrenner (bisher).

Hinweis „Nur während des Ladevorgangs“

An vielen Ladesäulen steht: „Nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“. Das bedeutet:

Weiterlesen

Slowakei