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Verkehrszeichen in Deutschland

Elektrofahrzeuge genießen in Deutschland eine Reihe von Sonderrechten – vor allem beim Parken. Um diese Vorteile rechtssicher umzusetzen, wurden spezielle Verkehrszeichen und Zusatzschilder eingeführt. Meist geht es dabei um das Parken an Ladesäulen, aber auch um kostenfreies Parken und Umweltzonen.

Spezielle Verkehrszeichen für E-Fahrzeuge

Tatsächlich gibt es bislang nur wenige Verkehrszeichen, die sich direkt auf Elektroautos beziehen. Fast immer geht es um Parkplätze an Ladesäulen – insbesondere um die Frage, "wer dort parken darf" und "unter welchen Bedingungen".

Am häufigsten sieht man folgende Kombinationen:

Zusatzzeichen „Elektrofahrzeuge frei“ oder das Sinnbild „Elektrisch betriebenes Fahrzeug“ (Z 1010-66):

Damit wird ein Parkplatz oder eine Straße ausschließlich für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (bzw. ausländischer blauer E-Plakette) freigegeben.

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Tipp

Wer ein E-Auto fährt, sollte sich um das "offizielle E-Kennzeichen" kümmern, sonst droht selbst an der Ladesäule ein Knöllchen.

Zusatzzeichen "Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs"

Diese Regelung erlaubt das Parken nur, solange das Fahrzeug tatsächlich lädt. Wer nicht aktiv lädt – z. B. weil der Akku voll ist oder das Kabel nicht eingesteckt wurde – darf dort nicht stehen.

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Kombination mit Parkschild, Parkscheibe und Zeitangaben

Hier gelten wie bei allen Verkehrszeichen die Informationen von oben nach unten. Die Kombinationen sind jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt, sodass in der Praxis mitunter widersprüchliche oder missverständliche Schilder auftauchen.

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Tipp

Im Zweifel lohnt sich der Blick auf die örtlichen Hinweisschilder – oder ein Anruf beim Ordnungsamt.

Hinweisschild „Ladestation für Elektrofahrzeuge“

Dieses quadratische Richtzeichen zeigt eine stilisierte Ladesäule mit Stecker auf blauem Grund. Es weist darauf hin, dass sich in der Nähe eine öffentliche Ladestation für Elektrofahrzeuge befindet. Wichtig: Dieses Schild hat rein informativen Charakter. Es regelt keine Parkberechtigung – das heißt, auch Verbrenner dürfen an einem so beschilderten Ort parken, sofern keine zusätzlichen Regelungen bestehen. Erst in Kombination mit anderen Verkehrszeichen (z. B. „Parken nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs“) wird die Fläche exklusiv für E-Autos nutzbar. Das Zeichen dient also primär der Orientierung – nicht der Regulierung.

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Kostenfreies Parken und Sonderrechte

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) erlaubt Kommunen, Elektrofahrzeuge "von Parkgebühren zu befreien" oder "reservierte Stellplätze" einzurichten. Viele Städte nutzen das – mit unterschiedlichen Ausgestaltungen:

In vielen Fällen reicht es, die Parkscheibe zu nutzen.

Achtung

Die genaue Regelung variiert von Stadt zu Stadt. Wer sicher gehen will, sollte sich auf den Webseiten der jeweiligen Kommune informieren.

Umweltzonen und Plaketten

Ein weitverbreitetes Missverständnis: "Elektrofahrzeuge brauchen keine grüne Umweltplakette."

Fakt ist: Doch, die brauchen sie – zumindest in den meisten Städten. Selbst wenn sie emissionsfrei fahren. Ausnahme: In Berlin dürfen E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auch ohne Umweltplakette in die Umweltzone einfahren. Beispiel Bayern: Seit 2023 keine Plakettenpflicht mehr für E-Autos.

Zusatzzeichen "Luftreinhaltung"

Immer wieder sorgt auch das Zusatzzeichen "Luftreinhaltung" bei Tempolimits für Irritation. Wichtig zu wissen: Es hat "rein informativen Charakter". Die angegebene Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für alle Fahrzeuge, egal ob Diesel, Benziner oder elektrisch. Das Schild weist lediglich darauf hin, dass das Tempolimit aus Gründen der Luftqualität eingeführt wurde.

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